Der Pickup - unser liebstes Kind ...


Unser liebstes Kind ..?Pickup, zum Ersten: Die Modelle ...

Seit der ersten Ausgabe des Explorer Magazins mit dem Beitrag zu der richtigen Auswahl eines Expeditionsfahrzeugs sind nun mittlerweile viele Jahre ins Land gegangen und in der Zwischenzeit setzten sich die 4x4 Pickups (oft einfach als PU bezeichnet) mehr und mehr durch.

Im Jahr 2001 gab es zunächst wie auch später nochmals im Jahr 2005 einen deutlichen Einbruch in den Verkaufszahlen: Der letzte  Rückgang bei den Marktanteilen im Jahr 2005 dürfte dabei unter anderem auch auf die stark angestiegenen Preise in diesem Marktsegment zurückzuführen sein (siehe dazu auch den 7. Nachtrag unten).

Dass bei den Neuzulassungen die überwiegende Zahl der Pickups Doppelkabiner und auch Diesel-Fahrzeuge sind, verwundert insgesamt wenig. Und so können so die Besitzer von zweitürigen 1,5 Kabinern - insbesondere wenn sie auch noch über ein Fahrzeug verfügen, das mit Normalbenzin betrieben wird - von sich behaupten, echte Exoten im Lande zu sein ...

Häufig erhielten wir Anfragen, welcher denn nun der geeignete Pickup sei, um eine Wohnkabine zu schleppen. Nun, das ist heutzutage aus verschiedenen Gründen keine leicht zu beantwortende Frage mehr. Vielleicht sollte man dafür einige allgemeine Kriterien zusammenstellen, aus denen sich jeder dann die für ihn selbst wichtigen Faktoren heraussuchen sollte.

Hauptgruppen

  • Fullsize: US-PUs (Dickschiffe mit mehr als 5,50 m Länge und ggf. Zwillingsbereifung hinten (Dually))
  • Smallsize: überwiegend Japan-PUs (werden allerdings von Jahr zu Jahr leider auch immer länger ... )

Alltagstauglichkeit

  • Typenvielfalt - aber auch der "Richtige" dabei ..?Gesamtlänge (Fullsize/Smallsize)
  • Wendekreis
  • Allradantrieb
  • Anhängelast (für Anhängerbetrieb)
  • Einfach-/Anderthalb-/Doppelkabiner

Kabinentransport

  • Motorisierung (Leistung)
  • Breite des Fahrzeugs (wesentlich je nach Kabinentyp/Art der Stützen)
  • Länge/Breite der Ladefläche (wesentlich je nach Kabinentyp)
  • Zuladung (zulässiges Gesamtgewicht (zGG) - Leergewicht)
  • zulässige Achslast vorn/hinten (siehe dazu unten: Pickup, zum Dritten)
  • Höhe Bordwände (wesentlich je nach Kabinentyp)
  • Höhe Dach Fahrerhaus über der Ladefläche (Abstand Alkoven)
  • Aushängbarkeit der Heckklappe

Wesentliche Modelle "Smallsize" (Modelljahr 2007)

  • Toyota Hilux
  • Nissan Navara
  • Mitsubishi L200
  • Ford Ranger
  • Mazda BT-50
  • Isuzu D-Max (Händlernetz in D erst ab Anfang 2007 im Aufbau, Stand 02/07 z.B. kein einziger Händler und nicht ein einziges Vorführfahrzeug im Großraum München verfügbar!)

Der Toyota Hilux ist und bleibt traditionell wenig geeignet für einen Kabinentransport wegen seiner geringer Zuladung (deutlich weniger als 1.000 kg), auch der aktuelle Mitsubishi L200 bietet nur weniger als eine Tonne Zuladung.

Alle anderen Auswahlkriterien sind letztlich abhängig von der individuellen Situation (Anzahl Passagiere, Kabinentyp u.v.m.).

Unser erstes Fazit in diesem Beitrag: Obwohl sich mittlerweile etliches in diesem Marktsegment verbessert hat, finden sich bei einigen Modellen auch deutliche Verschlechterungen: So findet man z.T. eine nach wie vor dürftige oder sogar verschlechterte Zuladung. Auch andere Faktoren haben sich z.T. deutlich verschlechtert (größere Gesamtlänge bei verkürzter Ladefläche, Wegfall aushängbarer Heckklappe u.v.m.). Die Motorisierung dagegen hat sich in den letzten Jahren insgesamt verbessert.

Unser Hauptaugenmerk gilt in der Regel den 1,5-Kabinern, die für den Kabinentransport besser geeignet sind als Doppelkabiner. Unter 1 t Zuladung ist ein solches Fahrzeug jedoch kaum interessant, selbst wenn man nur mit 2 Personen und einer leichteren Wohnkabine unterwegs ist - ebenso sollte das Fahrzeug über eine Leistung von deutlich über 100 PS verfügen.


Pickup, zum Zweiten: Einstufung als Pkw oder Lkw ...

Ein weiteres immer wichtiges Thema bei den Pickups: Die Einstufung als Pkw oder Lkw und damit die Konsequenzen für die Kfz-Steuer.

Schon vor Jahren zeichnete sich ab, dass die Finanzämter unabhängig von Einstufungen durch Zulassungsbehörden ihre eigene Suppe zu Lasten des Fahrzeughalters kochen: Für sie war für die Einstufung als "Lkw" schon lange entscheidend, welche Nutzungsart bei dem Pickup überwog und dieses machten sie in der Regel an bestimmten Eigenschaften der Fahrzeuge fest.

Selbst als Halter eines 1,5-Kabiners konnte man bereits im Jahr 1999 Schreiben vom Finanzamt wie die folgenden erhalten, bei denen auf Anzahl Sitzplätze oder akribisch auf Ladeflächenabmessungen des Fahrzeugs abgestellt wurde:

... im Rahmen einer allgemein angeordneten Überprüfungsaktion muß festgestellt werden, ob Ihr Fahrzeug nach den derzeit gültigen Besteuerungsvorschriften versteuert wird.

Dazu ist zu sagen, daß die derzeitige Eintragung der Fahrzeugart "Lkw" in den Fahrzeugpapieren für die steuerrechtliche Behandlung nicht maßgebend bzw. bindend ist (§ 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG). Vielmehr ist entscheidend, daß das betroffene Fahrzeug überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt (= nicht mehr als drei Sitzplätze), solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als 2,8 t beträgt. Es kommt dabei auf die objektive Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) an und nicht auf die subjektive Verwendung des Fahrzeugs ...

oder:

... nach Anweisung der obersten Finanzbehörden ist die Besteuerung von LKW bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht zu überprüfen und ggf. auf Hubraumbesteuerung umzustellen. ...

Bei Lkw bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ist folgendes zu beachten: ...

2. Lkw - offener Kasten (Pritsche, Plane und Spiegel):

- die Ladefläche muß deutlich größer bzw. länger (ca. 1/4) als der Fahrgastraum sein (maßgebend ist der Abstand zwischen Bodenwanne hinter den Pedalen - bis zur Vorderkante Ladefläche im Verhältnis zur Länge der reinen Ladefläche). ...

Bei einem 1,5-Kabiner mit zwei Türen sowie zwei Sitzen zuzügl. Notsitzen, einem Fahrzeug also, das überwiegend zur Güterbeförderung konzipiert ist und bei dem die Möglichkeit der Personenbeförderung in den Hintergrund tritt, war eine Einstufung als Lkw in der Vergangenheit im Allgemeinen unstrittig.

Versuche, die Einstufung als Lkw einzukassieren, konnte man deshalb in der Regel leicht kontern, wenn auch einige Halter über hartnäckig weiter gehende Versuche ihres jeweiligen Finanzamtes berichteten, wo man trotz aller offensichtlichen Sachverhalte eine Einstufung als Pkw durchsetzen wollte - allerdings vergeblich!

Während die Fahrer von 1,5-Kabinern somit relativ gut wegkommen, trifft es die Fahrer von Doppelkabinern dagegen immer wieder hart. Der Besteuerungsstreit bei diesen Fahrzeugen ist uralt und zumeist eindeutig: Die Einstufung als Pkw oder als Lkw bei der Kfz-Steuer wurde dann auch vom Bundesfinanzhof davon abhängig gemacht, wie das Verhältnis der Grundflächen für Lasten- und für Personenbeförderung aussieht - bei Doppelkabinern ein mehr als ungünstiges Verhältnis, die Ladefläche verliert hier immer gegen diejenige für die Personenbeförderung: Einstufung als Pkw somit gesichert !

Anm. der Red.: Mittlerweile wird endgültig nicht mehr auf die Länge abgestellt, sondern auf die oben erwähnte Grundfläche: So gilt nun gemäß dem Artikel 1 des "3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrsteuergesetzes" () vom 21.12.2006:

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Unser zweites Fazit in diesem Beitrag: Wer nicht unbedingt einen Doppelkabiner braucht, kann mit einem 1,5-Kabiner einige Probleme umgehen und gleichzeitig noch die Vorzüge genießen, die ein solches Fahrzeug bezüglich seiner Beladefähigkeit bietet. Da jedoch - wie oben bereits erwähnt - die Relation von Personenbeförderungsfläche zu Ladefläche bei den neuen Pickup-Modellen immer schlechter wird, kann man für die Zukunft erheblich mehr Probleme auch bei der Einstufung dieser Fahrzeuge erwarten.

Und noch was: Wem das alles zu bürokratisch erscheint in diesem Lande, der kann sich trösten, wenn er einen Blick auf unsere skandinavischen Nachbarn wirft! Mehr dazu siehe unten - 4. Nachtrag:  Über die finnischen Steuer-Moskitos ...


Pickup, zum Dritten: Vollgeladen - Überladen??

Überladung vorprogrammiert ...

Riesenkisten huckepack: Überladung garantiert!

Kein Witz: Das "Schlechtwege-Luxusapartment" ...

(11/01) Von unserem Leser Oliver Rebstock erreichte uns folgende entnervte Mail:

Hallo,
zuerst mal ein Lob, gerne surfe ich durch Ihre Seiten und bin immer wieder erstaunt ob der Aktualität.

Ich besitze einen Mitsubishi L200 mit Wohnaufbau. Ein Bekannter hat mir von einem Artikel berichtet, nachdem in diesem Sommer die Polizei in D verstärkte Kontrollen nach der Achslast bei diesen Gefährten durchgeführt hat. Diverse Fahrzeuge wurden aus dem Verkehr gezogen. Ist Ihnen das bekannt und können Sie hierzu Aussagen machen. Es wären wohl speziell die Mitsubishi Fahrzeuge betroffen. Im Fahrzeugschein stehen nämlich auch für einen Normalbürger wie mich unverständliche Sätze:

Nutzlast Ziff. 9: 905 kg. Erweiterung: von 795 bis 905 bei gleichm. Lastverteilung oder von 1105 bis 995 bei ungleicher Lastverteilung Richtung V-Achse, Ziff. 15 und 16 beachten. Ziff. 15: 2860 kg, Ziff. 16 vorne 1200 kg und hinten 1750 kg. Meine Wohnkabine ist eingetragen mit dann einem Leergewicht von 2.380 kg.

Wie kann man nun diese Lasten überprüfen, ist der TÜV-Eintrag nicht ausreichend. Wie stelle ich sicher, nicht doch die Achslast zu weit nach hinten zu verschieben? Über jede Info zur (hoffentlich) Beruhigung wäre ich dankbar.

mfg Oliver

Leider konnten wir Oliver nicht beruhigen. Dass die Polizei insbesondere WoMos überprüfte während der letzten Saison, lag an den zum Teil schweren Unfällen, die durch diese Fahrzeuge aufgrund von Überladung passiert sind: Die Fahrer sind in der Regel völlig ahnungslos, was den Grad der Überladung ihrer Fahrzeuge angeht.

In der Tat zeigt auch unser Fahrzeugschein eine Reihe von erklärungsbedürftigen Einträgen (zum ab 2005 aktuellen "Kfz-Schein" siehe 10. Nachtrag unten!):

Einträge zur Beladung ohne Ende ...

Wir haben die Einträge unseres Fahrzeugscheins (Nissan KingCab, 1,5-Kabiner) und die von unserem Leser mitgeteilten Werte (Mitsubishi L200, Doppelkabiner) in der nachfolgenden Tabelle zusammen gestellt und wagen uns an eine Deutung:

Ziffer Fahrzeugschein Bedeutung Nissan KingCab (kg) Mitsubishi L200 (kg)
14 Leergewicht 1.705 1.725
15 Zulässiges Gesamtgewicht 2.740 2.830
9 Nutz-/Auflast 1.013 905
9 (Zusatz 1) Bei ungleicher Lastverteilung Richtung Vorderachse 1.035 1.105-995
9 (ggf. Zusatz 2) Bei gleichmäßiger Lastverteilung 1.013 795-905
16 Zulässige Achslast Vorne 1.160 1.200
Zulässige Achslast Hinten 1.800 1.750
Anmerkungen
(a) Summe Achslasten (Summe Ziff. 16) 2.960 2.950
Differenz zu Ziff. 15 220 120
(b) Rechnerische Zuladung(Ziff. 15 - Ziff. 14) 1.035 1.105
Differenz zu Ziff. 9 22 200
(c) Ziff. 14 mit Wohnkabine 2.100 2.380
Leergewicht Kabine 395 655 *)
Differenz zu Ziff. 9 (Zusatz 1) 640 450
(d) Ziff. 14 mit Hardtop 1.760
Gewicht Hardtop 55
(e) Load Index Reifen:
General Grabber AP 30 x 9.50 R15 900
General Grabber AT 30 x 9.50 R15 900
Dunlop 205 R16 900

Die Ziffern 14, 15 und 9 des Fahrzeugscheins bedürfen kaum einer Erläuterung. Beim Mitsubishi fällt auf, dass er über 100 kg weniger zuladen darf als der Nissan, obwohl er leer nur 20 kg mehr wiegt. Damit liegt er unter unserer magischen Grenze von 1 t Zuladung, verfügt aber andererseits bereits über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t. Somit wäre bei ihm eine Besteuerung nach Gewicht anstatt nach Hubraum völlig unproblematisch auch ohne Auflastung möglich - im Gegensatz zum Nissan, bei dem dies nötig wäre in Anbetracht seines zulässigen Gesamtgewichts von nur 2.740 kg. Aber eine Auflastung braucht der Nissan eben nicht, weil er 1,5-Kabiner ist und damit auch vom Finanzamt als "Lkw" eingestuft wird!

Gleichmäßige Lastverteilung ...Mehr Kopfzerbrechen bezüglich der zulässigen Lasten bereiten die Zusätze zu Ziffer 9, wie die Mail unseres Lesers zeigt. Wie sind diese Einschränkungen zu verstehen? Beginnen wir zunächst mit dem evtl. Zusatz 2, der auf die gleichmäßige Lastverteilung abstellt. Die in Ziffer 9 genannte Nutzlast wird dadurch ggf. noch genauer spezifiziert: Sie gilt nämlich nur für gleichmäßige Lastverteilung (vgl. Ziff. 9 und Ziff. 9, Zusatz 2).

Die gleichmäßige Lastverteilung ist beim normalen Pickup mit offener Ladefläche und ohne Aufbauten am leichtesten zu veranschaulichen: Man stelle sich vor, das Fahrzeug sei bis zum Rand der Bordwände gleichmäßig mit Erde gefüllt (Bild 1). Während die Nutzlast beim Nissan auch für diesen Fall höher ist als beim Mitsubishi, wird bei dem für seine kürzere Ladefläche nochmals differenziert: Selbst bei gleichmäßiger Lastverteilung sind noch unterschiedliche Werte vorgesehen. Im niedrigsten Fall dürfen nur noch 795 kg zugeladen werden - alles in allem sicher eine ziemlich akademische Betrachtung des Ladegutes, wie wir noch sehen werden!

Hoffentlich nach vorne verlagert: Der Schwerpunkt mit Kabine ?Verteilt sich die Zuladung nun ungleichmäßig in Richtung Vorderachse (Ziffer 9, Zusatz 1), sieht es für beide Fahrzeuge besser aus.

Gehen wir einmal äußerst wohlwollend (!) davon aus, dass eine Wohnkabine mit ausladendem, gut gefüllten Alkoven (und keinem endlosen Überhang nach hinten!) immer eine derartige ungleichmäßige Verteilung der Zuladung in Richtung Vorderachse darstellt.

Diesen allgemeinen Effekt kann man sicher noch zusätzlich fördern: So z.B. Wasservorräte in der Kabine soweit wie möglich nach vorn verlagern anstatt nach hinten ans Heck, auch schwere Gasflaschen und Schrankinhalte können hier eine Rolle spielen (Bild 2). Die bei uns ins Cockpit verlagerte Kompressorkühlbox und ähnliche Dinge tun das Übrige dazu.

Wird die ungleichmäßige Verlagerung nach vorne bis zu ihrem Optimum betrieben, erreicht die zulässige Nutzlast bei beiden Fahrzeugen ihr Maximum: Nur unter dieser Voraussetzung erhalten wir die rechnerisch mögliche Zuladung, nämlich die Differenz zwischen Leergewicht (Ziffer 14) und dem zulässigen Gesamtgewicht (Ziffer 15), siehe auch Anmerkung (b).

Unabhängig von Leer- und Gesamtgewichten gibt es nun noch Eintragungen zu den zulässigen Achslasten im Fahrzeugschein (Ziffer 16). Unter der Achslast versteht man den Teil des Fahrzeuggewichts, der bei Stillstand auf waagerechter Unterlage von einer Achse auf die Fahrbahn übertragen wird - ein Wert, der neben dem zulässigen Gesamtgewicht (Ziffer 15) bei Polizeikontrollen gern überprüft wird. Und eines sei angemerkt: Selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht noch eingehalten wird, überschreitet in der Realität oft die Achslast auf der Hinterachse bei weitem die zulässige Grenze ...

Es ist einzusehen, dass jeweils 2 Reifen sich diese maximale Achslast teilen müssen, also sollte der "Load Index" des Reifens, der seine Belastbarkeit kennzeichnet, auf die Hälfte der maximalen Achslast abgestellt sein. Wie man der Anmerkung (e) entnehmen kann, entsprechen alle von uns verwendeten Reifen (General Grabber AP und AT, Dunlop) mit jeweils 900 kg der halben maximal zulässigen Achslast von 1.800 kg auf der Hinterachse des Nissan - wie man sieht, sind dabei keine Reserven mehr einkalkuliert ...

Noch ein Wort zu Anmerkung (a): Die Summe der maximalen Achslasten liegen bei beiden Fahrzeugen natürlich über dem maximal zulässigen Gesamtgewicht (Ziffer 15), die Reserven beim Nissan sind hier deutlich höher als beim Mitsubishi. Im übrigen kann man diese Summe als Anhaltspunkt für eine mögliche Auflastung heran ziehen: Oft kann bis zu dieser Grenze ohne Umbauten am Fahrzeug aufgelastet werden, bei den meisten Pickups kommt man allerdings auch unterhalb dieser Grenze zu dem erwünschten zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, wobei hier lediglich ein Gutachten erforderlich ist.

Kommen wir zu den Wohnkabinen, die beide Fahrzeuge ggf. transportieren (Anmerkung (c). Es ist erkennbar, dass unser Explorer mit seinem Leergewicht von 395 kg deutlich besser abschneidet als die amerikanische Davlin-Kabine unseres Lesers mit ihren 655 kg *) - letztere erscheint dem Gewicht nach schon fast als so ein Klopfer wie der oben abgebildete Knaus Traveller XF, der seinerzeit in den Versionen XF 2,0 und XF 1,5 mit dem sagenhaften Leergewicht von 700 - 760 kg (!) daher kam. Berücksichtigt man den Schwerpunkt einer solchen Kabine, kann man es nur schmeichelhaft nennen, wenn ein solches Gesamtfahrzeug noch als "schlechtwegetauglich" bezeichnet wird - von manchen Abbildungen, die eine Geländetauglichkeit vorgaukeln, wollen wir an dieser Stelle besser schweigen - dafür fährt man eben ein Luxusapartment durch die Gegend ...

Was ebenfalls klar ist: Sollte in einem derartigen Fahrzeug auch noch jemand mitfahren, liegt die Gefahr der Überladung auf der Hand. Und da ein Luxusapartment ohne Wasser in der Dusche blöd wirkt, kommt das dann in der Regel auch noch in ausreichender Menge dazu ...

So sieht ein Rahmenbruch aus ...Unser drittes Fazit in diesem Beitrag: Unseren Leser können wir leider nach diesen Überlegungen nicht beruhigen - im Gegenteil: Nach unseren Erfahrungen droht auch bei seiner Wohnkabine ständig eine Überladung, wenn er mit "vollem Gerät" unterwegs ist.

Da die Verteilung der Ladung relativ unerheblich ist, wenn bei einer Polizeikontrolle sowohl die maximalen Achslasten als auch das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden, sollte jemand, der hier (zu Recht!) Zweifel an der Richtigkeit seiner Beladung hat, das Fahrzeug in voller "Kriegsausstattung" samt Wasser, Gas, Topbox, Heckmotorrad und fünfköpfiger Familie einfach nachwiegen lassen - vielleicht mal beim TÜV anrufen deswegen ..?

Übrigens: Wie so ein aberwitzig mit einer Wohnkabine beladener Pickup (vor und nach dem Rahmenbruch) aussehen kann, der dann auch noch über isländische Pisten geprügelt wird, zeigt eine Lesermail im 2. Nachtrag zu Island 2003 (siehe Bild rechts). Deshalb an dieser Stelle unsere Meinung: Eine Kabine wie der Explorer stellt reisefertig beladen bereits das Maximum dar, was so ein Japan-Pickup o.ä. verkraften kann, wenn es denn mal auch auf eine (noch erträgliche) Piste geht. D.h. mit anderen Worten: Da diese Kabine entsprechend beladen noch unter 500 kg auf die Waage bringt, gilt hier die Faustregel: Wenn den Papieren nach eine Tonne Zuladung möglich ist, sollte man maximal die Hälfte davon riskieren bei nur minimalem Überhang, wenn man noch auf der sicheren Seite sein und Überladung vermeiden will!

In der Namibwüste ...Eine Leserzuschrift von Ulf N. zu diesem Thema erreichte uns ebenfalls: "Wir hatten uns damals, unerfahren, wie wir waren, von den "overlandern" dazu überreden lassen, bei unserem Nissan MD 21 die hinteren Federn verstärken zu lassen. Das kostete damals in Zimbabwe wenig Geld und sollte Federbrüchen vorbeugen. Das Ergebnis nach einigen Tausend Kilometern sieht man auf dem Foto (links). In der Namibwüste brach unser Auto auseinander. Die Federfunktion hatte der Rahmen übernommen und riss komplett zwischen den beiden Federaugen. Wir fuhren so noch bis Lüderitz, wo ein wagemutiger Schlosser uns den Rahmen wieder schweisste, in direkter Nähe des gefüllten Benzintanks!"

Zu was so eine Überladung ggf. auch führt, konnte man einst übrigens auch  in einer Geschichte von einem Mitsubishi L200-Fahrer und seiner Nordstarkabine lesen (mittlerweile entfernt - warum wohl ..?). Aber das alles nutzt erfahrungsgemäß wenig: Das merkt man vor allem dann, wenn mal wieder täglich das PU-Murmeltier grüßt ...


1. Nachtrag, November ´01: Nach all den Diskussionen haben auch wir uns jetzt mal wiegen lassen - man will ja schließlich mit gutem Beispiel voran gehen! Das Ergebnis: Gewogen und leicht genug (?) befunden ...


*) 2. Nachtrag, November ´01 (einige Leser-Mails zum Thema): Eine weitere Mail von Oliver Rebstock erreichte uns inzwischen mit Bildern seiner Wohnkabine, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen:

Hallo nochmal,
habe mit riesigem Interesse Euren Artikel gelesen.

Ist echt interessant. Kurze Anmerkungen sollten gestattet sein: Meine Wohnkabine wiegt leer 550 kg, nicht 655 kg (siehe Tabelle oben!). Der Rest geht auf Kosten der Anbauten wie Trittbretter, Seitenschweller, Bullenfänger. Anbei Bild. Ansonsten gratuliere ich Euch zu bestandenem Test der Wägung. Diese hatte ich aber beim TÜV ja schon bestanden, trotzdem denke ich, daß mit vollem Wassertank und voll beladen wohl Schwierigkeiten auftreten können. Ich bin froh, daß wir immer nur zu zweit ohne Klimbim verreisen. Nichtsdesto trotz: Seit längerem suche ich gebrauchte EXPLORER Kabine. Ist praktischer. Habt Ihr einen Tip?

Danke nochmal und liebe Grüße
Oliver Rebstock

Und zum oben abgebildeten VW Taro Pickup:

Ich habe den (Mitsubishi-)Pickup erst diesen Sommer gekauft, zuvor war die Kabine aber auf meinem Taro. Wie Ihr wißt, waren dort die Gewichtsverhältnisse verheerend. Verbleibende Zuladung war 250 kg. Naja, der TÜV hat es eingetragen, aber nur für zwei Erwachsene, ich verlor also die Rücksitze, während die Kabine montiert war ...


(02/02) Nach unserem Beitrag erhielten wir etliche Zuschriften von Lesern zu allen möglichen anderen Aspekten rund um Wohnkabinen. In seinen Mails schildert Fritz Scherer ein weiteres interessantes Problem ...

Hallo, liebe Explorer-Macher!

An dieser Stelle erst einmal ein großes Lob für die Gestaltung und den Inhalt Eurer Web-Seiten - wirklich klasse gemacht.

... Ich habe mir eine Wohnabsetzkabine selbst gebaut und diese auf einen L 200 1,5 Kabiner ClubCab verlastet. Um nun in den Genuß der im Gegensatz zur LKW-Versicherung günstigeren WoMo-Versicherung zu kommen, fuhr ich die Kabine beim TÜV vor. Der von mir gewünschte Eintrag im Kfz-Brief "LKW mit Wechselaufbau Wohnabsetzkabine" wurde mir leider nicht erteilt. Grund: Fehlender Unterfahrschutz hinten! Da meine Kabine 50 cm über die Ladefläche übersteht und die lichte Höhe vom Boden zum überstehenden Teil der Kabine ca. 75 cm beträgt, ist diese Entscheidung der TÜV´ler rein rechtlich nachvollziehbar. Etliche Bilder von ähnlichen Kabinenfahrzeugen mit teilweise noch längeren Hecküberhängen (natürlich ohne Unterfahrschutz!) konnten sie auch nicht umstimmen. Nun muß ich -wohl oder übel- meine Kabine als "LKW-Ladung" spazierenfahren und ca. 300 EURO mehr an Versicherungsprämie abdrücken, denn gegen diese Art des Transports hat der TÜV absolut nichts einzuwenden - selbstverständlich O H N E Unterfahrschutz! ...

Nun, der geforderte Unterfahrschutz ist im § 32b der StVZO eindeutig definiert. Fahrzeuge mit Wechselaufbauten, deren hintere Kante des Aufbaus weiter als 100 cm von der Hinterachse entfernt ist und deren Bodenabstand größer als 55 cm ist, sind mit einem Unterfahrschutz auszustatten. Der Paragraph enthält darüber hinaus noch Querverweise auf die Richtlinie 70/221/EWG des Rats vom 6.4.1970 und auf das ABl EG Nr. 76 S. 23 (hier soll die Konstruktion näher beschrieben sein). Beide Maße werden bei meiner Kabine natürlich überschritten; insofern ist das "No" des TÜV nachvollziehbar.

Eine Anfrage nach einem Mustergutachten bei der Fa. Tischer wurde negativ beschieden. Gibt´s nicht, obwohl 2 Tischerkabinen fast identische Abmessungen wie meine Kabine besitzen. Und wie werden diese Tischerkabinen abgenommen? Nun, so die Antwort, man hat bei der Fa. Tischer einen Haus-TÜV und der macht bei der gewünschten Eintragung bisher keine Probleme. Bei passender Gelegenheit werde ich diesen TÜV in Wertheim am Main also auch einmal heimsuchen. ...

Mit freundlichen Explorer-Grüßen
Fritz Scherer


(05/02) Und dann rannte noch Klaus Ott mit seiner Mail bei uns offene Türen ein:

Liebes Explorer-Team!
Vielen Dank für Euere phantastischen Seiten!! Habe noch keine so unterhaltsame und informative Seiten im Netz entdeckt. Macht weiter so!

Habe mit Interesse die Abhandlungen über Pickups, Zuladung und Aufbauten gelesen. Mir fehlt nur ein Basisfahrzeug: Der Landrover Devender 130, ein Doka Pickup mit langer Pritsche und konkurrenzloser Zuladung von 1300 KG. Was spricht gegen den Landy? Selbst die Fertigungsqualität ist seit ca. 99 tatsächlich als solche zu bezeichnen. Fahrwerk und Motor (TD5) sind sowieso über jeden Zweifel erhaben. Über Diskussionen welches Fahrwerks-Höherlegungs- und -Verstärkungs-Kit für welchen Aufbau notwendig sei braucht man kein Geld und Gehirnschmalz verschwenden. Und das Geld für martialische Anbauten, wie Bullbar, Unterfahrschutz, Trittbretter o.ä. kann man gelassen in die Kabine investieren, dem glaubt sowieso jeder, daß er direkt aus Afrika kommt ...

Zugegeben, er hat die (unbeladen) geringste Reisegeschwindigkeit von gut 130 km/h, aber die erreicht er fast auch mit großer Kabine. Das der aktuelle Landy technisch up to date ist und das mit einer Karosse, die noch Emotionen weckt mach doch gerade den Reiz aus! In den Zeiten, als Toyota seine HD Baureihe hierzulande nicht mehr zugelassen bekommt und ein Mercedes G der Baureihe 462 schon ausgestorben ist, ein unschlagbares Argument. Also wer kann da mithalten:

  • Alltagstauglicher Pickup mit 5 vollwertigen Sitzplätzen
  • 172,-- Euro Steuern ohne Diskussion (GG 3,5 t)
  • permanenter Allrad, 16 Zoll Räder
  • Pritschenlänge 1,68 cm
  • Achslast hinten 2200 kg, Zuladung 1300 kg

Was will man mehr von einem Allrad-Pickup? Das schreit förmlich nach einer Kabine, die sorglos von mind. 3-4 Personen beladen und genutzt werden darf. Bin gespannt auf Eure Reaktion ...
Gruß, Klaus

Danke für das Lob, hören wir immer gern - und als unterhaltsamste Seite im Web lassen wir uns natürlich gern feiern!

Bezüglich Landy nur eines: Wir stimmen voll zu. Aber irgendwie haben wir das mit dem Landy ja schon immer geahnt - siehe dazu z.B. die letzten Bilder in unserem Explorer-Historienbeitrag und unter Reiseberichte: Tunesien 98/99 ..!

Anm. der Red.: Mittlerweile haben wir uns auch näher befasst mit dem Defender: Siehe dazu unseren "Kleinen Defender-Kurs" ..! 


3. und 4. Nachtrag, November ´02: Sonderfahrzeuge und Steuer-Moskitos ...

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass unser guter alter Pickup noch vielseitiger ist, als wir immer vermutet haben. Wie so oft haben unsere amerikanischen Freunde eine ganz tolle neue Lösung erfunden, und die macht unseren legendären EXPLORER II fast überflüssig: Der Pickup als Kampfpanzer-Ersatz ...

Und noch was! Nachdem unser Leser Heiko Riedel über seine Erlebnisse beim Pickup-Kauf in Helsinki berichtet hatte, wussten wir zweierlei: 1. Wo man das Sonderfahrzeug oben evtl. gut gebrauchen könnte beim TÜV-Besuch, 2. Wo man aber vielleicht doch besser gar kein Auto kauft, geschweige denn einen Pickup! Mehr dazu: Über die finnischen Steuer-Moskitos


5. Nachtrag, Dezember ´03: Stoff für Shitparaden ...

Manchmal bekommen wir ihn zugeschickt und manchmal fallen wir in Foren darüber: Den Stoff, aus dem die Shitparaden gemacht werden. In dem einen Fall schickte uns eine gewisse Conny-Lisa eine Anfrage, wohl weil wir "uns als Fachmann für alle Pick up hinstellen", wie sie uns in einer weiteren Mail wissen ließ. Nun ja, ihre erste Anfrage landete noch in unserer FAQShitparade, Abteilung "Expeditionsfahrzeuge". Ihr zweiter Erguss landete dann allerdings dort, wo Conny-Lieschens Beitrag wohl insgesamt besser aufgehoben ist: Zwar auch in unserer FAQShitparade, aber dort in der zuständigen "Fachabteilung" ...

Und dann lasen wir in einem Forum noch folgendes von einer gewissen Theresa, das sich auf unseren Bericht von der Abenteuer Allrad 2003 bezog und unsere dortige Bemerkung über Beladegrenzen und Gesamtgewichte:

Theresa fährt ohne technische Hilfsmittel ..."Hallo ihr Pick up Fans,
Unter folgendem Link findet ihr unsere Neue auf der Messe in Bad Kissingen. Gebaut hat sie Herr Geiger von Stema Mobil. Es ist die mit dem landrover Defender. Wir sind nach unserer ersten Tour sehr zufrieden. Den Komentar von diesem Journalisten auf der Seite müsst ihr einfach überlesen. Schließlich brauchen wir mit dem Defender wirklich nicht auf´s Gewicht zu achten und brauchen auch keine technischen Hilfsmittel um uns überhaupt noch auf die Straße wagen zu können. Ach, und die Firma Stema und Herrn Geiger kann ich nur empfehlen, er ist in vorbildlicher Weise auf unsere Sonderwünsche eingegangen und hat uns toll beraten."

Na prima, Theresa, wenn die erste Tour so ein Erfolg war! Und da ihr mit eurem Defender wirklich nicht aufs Gewicht achten müsst und auch keinerlei technische Hilfsmittel braucht, um euch überhaupt noch auf die Straße zu wagen, muss man wirklich den Kom(m)entar von so einem "Journalisten" ganz einfach überlesen.

Unseren Glückwunsch, Theresa, über so viel Sachverstand - und das schon nach der ersten Tour!

Klar, dass wir deinen Beitrag gleich weiter geben an unsere zuständige Abteilung. Was für eine? Na ja, an die natürlich, in der auch Conny-Lieschens tolle Mails bearbeitet werden - Siehe oben!   


6. Nachtrag, März ´05: Raubritter unterwegs - Von der Gewichtsbesteuerung zur Besteuerung nach Hubraum ...

Für schwere Geländewagen und große Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen müssen ab 01.05.05 erheblich mehr Steuern bezahlt werden. Betroffen sind natürlich auch die beliebten Sports Utility Vehicles (SUV) VW Touareg, Mercedes ML, Porsche Cayenne, Nissan Patrol, Mitsubishi Pajero, Toyota Land Cruiser und Land Rover Discovery und Defender sowie zusätzlich aufgelastete Fahrzeuge anderer Hersteller wie beispielsweise VW Bus T4 oder Volvo XC 90.

Besitzer dieser Fahrzeuge konnten in der Vergangenheit eine Steuerentlastung bis zu 80 Prozent erzielen, wenn sie für ihre Autos die deutlich günstigere Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung - wie sonst nur bei LKW üblich - nutzten.

Darüber hinaus aber von der Neuregelung durch den künftig aufgehobenen § 23 Absatz 6a der StVZO ebenfalls betroffen: Wohn- und Expeditionsmobile über 2,8 t, die nun auch nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum besteuert werden sollen, womit sich Steigerungsmöglichkeiten bis zu 500% ergeben können.

Sofern Fahrzeuge in der Euro-II Schadstoffklasse eingestuft sind, mag es noch nicht ganz so extrem zugehen, welche Folgen dagegen allerdings die Besitzer älterer Modelle ohne diese Schadstoff-Einstufung zu erwarten haben, kann bisher nur vermutet werden.


Ausgesetzt: Am 23.03.05 wurde die Anweisung, Reisemobile wie Pkw´s zu behandeln, durch das Finanzministerium in München zunächst einmal ausgesetzt. Ende Mai soll die künftige Handhabung durch die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abschließend geklärt werden. Es bleibt spannend! (Siehe hierzu auch im "Modellkeller": Mein "Motorhome" is my Castle ...)

Und weiter geht es (Stand Dezember ´06): Mittlerweile haben sich die Fronten geklärt. Es wird zwar teurer - natürlich - aber nicht so teuer wie befürchtet: Umweltfreundlichere Fahrzeuge kommen billiger weg als ältere Modelle. Nach langem Hin und Her haben Bundestag und Bundesrat nun einen anders lautenden Gesetzentwurf verabschiedet: Das Wohnmobil wird steuerlich nicht als Personenwagen eingestuft, vielmehr wird es zu einer eigenen Fahrzeugklasse. Bei der Bemessung der Steuer kommt es zum einen auf das Fahrzeuggewicht an, gestaffelt in 200-Kilogramm-Schritten. Zum anderen geht es um die Schadstoffklassen.


7. Nachtrag, Juni ´06: Der Pickup zur Wohnkabine (1)

Irgendwann musste es so kommen: Auf der einen Seite die Hersteller von Japan-Pickups, die zwar immer längere, aber aber auch immer weniger tragfähige "Spaß-Mobile" auf den Markt bringen, die "vor Kraft kaum laufen" können. Auf der anderen Seite unverändert schwere Pickup-"Wohnkisten" von Marktführern, die in ihre zumeist unförmigen Schneckenhäuser von der Duschkabine bis zum Gewürzregal unverändert alles einbauen wollen, was eine "campende" Kundschaft so alles braucht (oder zumindest glaubt zu brauchen).

Noch eine Alternative ..?Dass derartige Kombinationen sowohl preislich als auch technisch unter den gegebenen Rahmenbedingungen immer fragwürdiger erscheinen, liegt auf der Hand: Durch einerseits stark gestiegene (T)Euro-Preise sowohl von Pickups als auch Kabinen, zum anderen durch ständiges Lavieren an der Beladungsgrenze sind heute mehr denn je Alternativen zu derartigen Kombinationen zu prüfen (siehe dazu auch unseren Beitrag Knut´s "WOKI").

Um weiter im Geschäft zu bleiben, greifen deshalb nun zunehmend Hersteller von (schweren) Wohnkabinen zu einem Trick. Mit geheimnisvollen Andeutungen erzählt man potentiellen Kunden (zum Beispiel auf Messen wie etwa der C-B-R 2006) etwas von Fahrzeugen, die man angeblich nur bei ihnen bekommt: Mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen beispielsweise den Nissan Navara, mit einer verstärkten Hinterachse, mit anderen Rädern (kurz: die "Portugal-Version") eben. Ein Fahrzeug, das man beim Nissan-Händler in Deutschland angeblich nicht bekommt, wird hier versprochen, ein Re-Import aus dem europäischen Ausland soll weiterhelfen. 

Für den Kunden entstehen durch den Erwerb eines Importfahrzeugs allerdings keine Nachteile, wenn er zunächst alle Zulassungsunterlagen vorab per Post erhält. Hierzu gehört in jedem Fall eine EU-Typengenehmigung (COC) und die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief). Zusätzlich ist ein Serviceheft erforderlich, das eine europaweite Garantie sicherstellt, die bei jedem Vertragshändler eingelöst werden kann. Dies ist dann möglich, wenn die Garantie ausschließlich an das Fahrzeug gebunden ist.

Aber ist ein derartig "aufgemotzter" Pickup aus dem Ausland nun die Lösung? Ein Fahrzeug als "Sonderzubehör" zu einer im Vergleich dazu offenbar überdimensionierten Wohnkabine? Unsere Meinung: Nein! Wenn schon die beim Fahrzeughändler "normal" zu beschaffende Version eines Pickups nicht mehr reicht, eine derartige Kabine zu befördern, hat sich das Konzept wohl überlebt: Entweder man baut etwas, das passt, oder man lässt es besser. Wohnmobil einerseits und Expeditionsfahrzeug andererseits waren schon lange nicht mehr derart echte Alternativen ..! 


8. Nachtrag, August ´06: Der Pickup zur Wohnkabine (2)

Wir haben jetzt mal beiläufig bei Nissan-Händlern "um die Ecke" nachgefragt - Autohäusern, die bestimmt nicht auffallen durch irgendwelche Ansätze von Innovationsfreudigkeit oder extreme Kundennähe - Eigenschaften übrigens, die wir leider bei allen derartigen Händlern der Umgebung feststellen.

Nun, dort haben wir also mal nach der "Portugal-Version" gefragt und eines gehört: Natürlich kein Problem, gibt es auch bei uns! Ehrlich gesagt: Alles andere hätte uns auch gewundert. Und der Schmarrn, der von Pickup-Wohnkabinen-Herstellern in diesem Zusammenhang noch vor kurzer Zeit erzählt wurde, konnte auch nicht lange vorhalten ...

Na ja, "kürzer" und dadurch im Alltag brauchbarer wird das Fahrzeug deshalb leider noch lange nicht und deshalb muss ein neuer Pickup bei uns auch noch mehr Anforderungen erfüllen als "nur" 3,5 t zGG ...


9. Nachtrag, Januar ´07: Neue Pickups Modelljahr 2007

Im Modelljahr 2007 präsentieren uns die Hersteller viele völlig neue Modelle, die in der Regel aber überwiegend eines auszeichnet: Sie sind allesamt länger als ihre Vorgängermodelle, haben kürzere Ladeflächen als früher und können oft auch weniger zuladen - insgesamt also eine weit verbreitete Reduzierung der Alltagstauglichkeit zugunsten trendiger "Spaß-Mobile".

Wir haben aufgrund der vielen neuen Modelle die bisherigen Tabellen am Anfang dieses Beitrags entfernt und statt dessen einige allgemeine Kriterien zusammengestellt, die heute für den Pickup-Käufer wichtig sind, der dieses Fahrzeug z.B. auch in Verbindung mit einer Wohnkabine nutzen will. Was für den Käufer dann schließlich entscheidend ist, muss letztendlich jeder für sich selbst herausfinden ...


10. Nachtrag, März ´09: Die "Harmonisierung" der Kfz-Scheine ab 2005 ...

Ab Herbst 2005 wurden vom Kraftfahrzeug Bundesamt (KBA) neue Fahrzeugdokumente herausgegeben. Die auf den ersten wie auch zweiten Blick in ihrer Nummerierung nur noch wirr erscheinenden Dokumente wurden "harmonisiert" aufgrund einer EU-Richtlinie - das Ergebnis spricht für sich ...

Der oben unter "Pickup, zum Dritten" erläuterte Kfz-Schein wurde ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung I. Die damit verbundenen Änderungen mit Auswirkung auf unsere Darstellung oben ergeben sich wie folgt (hier am Beispiel eines Ford Rangers. Vorderseite siehe Bild unten links, Rückseite Bild unten rechts):

Zulassungsbescheinigung I, Vorderseite Zulassungsbescheinigung I, Rückseite

Die oben angesprochenen Ziffern des alten Kfz-Scheins werden dabei durch die folgenden Ziffern der aktuellen, "harmonisierten" Zulassungsbescheinigung ersetzt (siehe auch Bild oben links):

Ziffer alter Fahrzeugschein   neuer Fahrzeugschein
14  G
15  F.1/F.2
  9  entfällt
16v  7.1/8.1
16h  7.2/8.2

© 2001-2009  J. de Haas, Fotos Traveller XF: Knaus