Besuch vom Prüf- und Messdienst
von Karsten Franke (XYLON)
Wie in den letzten Ausgaben der CB-funk zu erfahren war, gab es in der letzten Zeit verstärkte Kontrollen bei CB-Stationen durch Beamte des RegTP. Vor einigen Tagen war es auch bei mir soweit. Die Herren standen sehr plötzlich vor der Tür - ich war allerdings nicht zuhause, sondern noch unterwegs mit dem Fahrrad durchs wilde Süddeutschland.
Da die Herren einen so netten Eindruck machten, wurden sie trotz meiner Abwesenheit (von meiner Mutter! ) hinein gelassen ...
Man baute meine Geräte ab, um sie anschließend im RegTP-Fahrzeug durchzumessen. Sie ließen mir mitteilen, dass weder an der Alan 48 Plus noch an der Stabo xm 3200 etwas auszusetzen sei. Mein drittes Gerät, die Stabo xh 9082 DTMF, war mit mir unterwegs und wurde so nicht durchgemessen. Außerdem ließen die Herren mir mitteilen, dass, falls ich meine Geräte auch in Zukunft nicht in den Nebenstraßen rund um den Münchner Hauptbahnhof (gemeint ist die Schillerstraße) kaufen würde, auch in Zukunft wohl alles in Ordnung wäre.
Als ich einen Tag nach diesem Besuch mitten in der Nacht nach Hause kam, lag der folgende Brief in meiner Post ...
Sehr geehrter Herr Franke,
Ihre Funkanlagen werden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) überprüft.
Die Überprüfung umfaßt einen technischen und einen administrativen Teil. Bei der technischen Überprüfung werden die Parameter der Funkanlagen wie Frequenz, Sendeleistung, Antennenhöhe usw. gemessen. Im administrativen Teil werden die Angaben in der Zuteilungs/-Genehmigungsurkunde zum Inhaber, Standort und zur Anzahl der Funkanlagen überprüft.
Grundsätzlich sind die Überprüfungen für Sie kostenlos. Werden jedoch unzulässige Abweichungen von den Bedingungen und Auflagen der Genehmigung/Frequenzzuteilung festgestellt, werden Gebühren für die Bearbeitung von Verstößen nach der Frequenzgebührenverordnung erhoben.
Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Funkanlage(n) rechtzeitig warten oder instandsetzen zu lassen. Bestehen Ihrerseits Terminwünsche zur vorgesehenen Überprüfung Ihrer Funkanlage, so rufen Sie doch bitte unsere Disposition unter der Telefonnummer xxx an.
Auf der Rückseite des Briefs sind noch einige Bestimmungen aufgeführt. Darin heißt es unter anderem:
Eine wesentliche Aufgabe des RegTP ist die Sicherstellung einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung nach bestimmten Kriterien und die Überwachung der Frequenznutzungen.
Die Überwachung erfolgt insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen von Funkanlagen.
Nach der FGebV werden Gebühren für Maßnahmen der Regulierungsbehörde auf Grund von Verstößen gegen die §§44-47 des TKG oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen erhoben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Bestrafung für pflichtwidriges Verhalten. Es geht vielmehr darum, die durch den Einsatz der RegTP entstandenen Kosten nach dem Verursacherprinzip abzugelten. Dabei kommt es auf ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht an. Der Betreiber einer Funkanlage ist auf jeden Fall für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
Weiter war zu erfahren, das Verstöße mit 50 bis 3000 DM geahndet werden können.
Hinweis: Die oben abgedruckten Inhalte sind nur ein kleiner Auszug und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Fazit:
Wer seine Anlagen bei einem Funkfachgeschäft erworben hat, muss eigentlich nichts befürchten. Wer aber nicht der Erstbesitzer ist oder schon mal an den Poties gedreht hat, sollte die Anlage vor der Überprüfung von einer Funkwerkstatt durchmessen lassen. Die erfolgte Überprüfung sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.
Übrigens - wer überprüft eigentlich diejenigen, die ihre Funkgeräte nicht so gründlich anmelden ..?
Nachtrag, November ´03: "Entbürokratisierung" beim RegTP ...
Nach all den Jahren gibt es tatsächlich noch einmal etwas Positives zu melden im Bereich des CB-Funks. Vielleicht liegt es ja daran, dass es mittlerweile kaum noch CB-Funker gibt und die Anzahl der sie verwaltenden Beamten inzwischen größer zu werden droht als die der zu betreuenden Klientel. Und dann wäre es ja so etwas wie ein Arbeitsplatzschutz, wenn man nicht die letzten Betroffenen durch sinnlose Gebühren verjagt - denn wen sollte man danach regulieren ..?
Auszug aus einer aktuellen Mitteilung des RegTP, auf die uns unser Leser Andreas Hartig hingewiesen hat:
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vergibt die Frequenzen für den CB-Funk rückwirkend zum 1. Januar 2003 im Rahmen einer Allgemeinzuteilung. Damit entfallen nun für CB-Funkgeräte mit den Modulationsarten AM und SSB die Gebühren für die Anmeldung sowie für die Frequenzzuteilung und die Frequenznutzung. Bisher für den CB-Funk erteilte Einzelzuteilungen sind künftig nicht mehr erforderlich. Lediglich für ortsfeste Funkanlagen mit den Kanälen 41 bis 80 werden in den Schutzzonen, dabei handelt es sich um grenznahe Gebiete zu den Nachbarländern, weiterhin Einzelzuteilungen benötigt. Dies ist notwendig, da diese Frequenzen im Ausland zum Teil für andere Nutzungen freigegeben sind und durch Einzelzuteilungen und Auflagen zum Betrieb grenzüberschreitende Störungen verhindert werden können. Die Nutzung der CB-Funkgeräte im Ausland bleibt von dieser Regelung unberührt. Diese neue Regelung ist in der Verfügung Nr. 41 (PDF-Datei) im Amtsblatt Nr. 18 der Reg TP vom 10. September 2003 nachzulesen.
"Mit der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk trägt die Regulierungsbehörde zur Entbürokratisierung bei," sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP, in Bonn. " Damit müssen CB-Funker jetzt nicht mehr vor Inbetriebnahme ihres Gerätes eine Frequenzzuteilung bei der Reg TP beantragen. Außerdem wird dieses Hobby preiswerter, weil die einmaligen Kosten für die Frequenzzuteilung und die jährlichen Kosten für die Frequenznutzung entfallen."