Thema: CARGOLIFTER: *** ``Diskussion zwecks bevorstehender Gerichtshandlung`` *** |
von Ilias 20.12.00 12:01:55 3812391308 | |
@all
Da sich ja mittlerweile beide Seiten entschlossen haben
- Beginn Vielleicht findet sich ja jemand m.f.g Ilias |
von gast2 20.12.00 13:25:23 3812391984 | |
@llias Aus meiner Sicht (und ich bin kein Jurist) stellt sich die Sache so dar: Eine Gerichtsverhandlung gibt es erst wenn den Staatsanwalt
Klage erhebt. Das macht er natürlich nur wenn wirklich
eine Straftat vorliegt. Ich denke es wird keine Verhandung gegen
CL geben. Anlagebetrug? Wer auf solche Gedanken kommt hat den
Unterschied zwischen Wagniskapital und Festgeld nicht richtig
erfaßt. Wenn Herr Teegen verurteilt wird dann höchstens zu 2
Stunden gemeinnütziger Arbeit (Herr Teegen hält ja
sowieso all sein Tun für gemeinnützig). Vielleicht
wird er verurteilt betimmte Dinge nicht mehr behaupten zu dürfen.
Das macht nichts, da stellt man eben neue Behauptungen auf oder
bedient sich einer anderen Person als Sprachrohr. Also alles heiße Luft, höchsten Arbeitsbeschaffung für die Justiz. MfG |
von RA-HE 20.12.00 21:56:48 3812396335 | |
@ alle Interessierten: 1. Zu unterscheiden ist, ob es sich um Strafrecht handelt oder um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. 2. Ich will zunächst ausgehen von der Nachrichtenlage: Herr Teegen soll eine Strafanzeige erstattet haben wegen des Verdachts des Subventionsbetruges und wegen des Verdachts des Emissionsbetruges. Cargolifter, vertreten durch den Vorstand soll eine Anzeige erstattet haben wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 88 Börsengesetz und wegen des Verdachts eines Vergehens der Verleumdung. Die beiderseitigen Vorwürfe sind angesiedelt im Bereich des Strafrechts. Die Staatsanwaltschaft verfolgt derartige Anzeigen nur, wenn es sich um sogenannte Offizialdelkte handelt oder, wenn ein Offizialdelikt ( im Gegensatz zu einem Antragsdelikt ) nicht vorliegt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Beispiel: Beleidigungsdelikte sind Antragsdelikte, damit nicht Offizialdelikte. Verleumdung ist ein Beleidigungsdelikt. Wird zum Beispiel der Bischof von Mainz beleidigt, wird die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung wahrscheinlich bejahen. Ob das im Falle eines Vorstandsvorsitzenden einer AG auch gilt muß die Staatsanwaltschaft entscheiden. Hält die Statsanwaltschaft das öffentliche Interesse nicht für gegeben, verweist sie auf den Privatklageweg. Das bedeutet immer noch ein Strafverfahren, jedoch mit dem der sich beleidigt fühlt als Privatkläger ( an sich die Rolle des Staatsanwalts ) aber auch mit einem eigenem Kostenrisiko, falls es nicht zu einer Verurteilung kommt ( allerdings einem erträglchen ). Wird das öffentliche Interesse bejaht, klagt der Staatsanwalt als Vertreter des öffentlichen Interesses an: Es findet ein ganz normaler Strafprozeß statt, mit der Person des Verletzten auch als Zeuge. Der vorwurf eines Verstoßes gegen § 88 Börsengesetz bedeutet, ohne daß ich das jetzt überprüft habe wohl ganz sicher ein Offizialdelikt. Die Vorwürfe des Emissionsbetruges und des Subventionsbetruges bedeuten die Annahme von Offizialdelkten. 3.Im Gegensatz zum Strafreccht finden zivilrechtliche Auseinadersetzungen zwischen Personen statt, seien es natürliche Personen oder juristische Personen. Eine AG ist eine juristische Person. Eine juristische Person kann sich auch mit natürlichen Personen auseinandersetzen und umgekehrt. 4. Im Falle des Strafrechts wird Anklage erhoben durch die Staatsanwaltschaft. Im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wird Klage erhoben. Es gibt einen Kläger und einen Beklagten. 5.Durch die CL-AG wurde Strafanzeige erstattet. Auf dieses Verfahren hat die Anzeigenerstatterin jedenfalls zunächst keien Einfluß mehr, solange es sich in den Händen der Staatsanwaltschaft befindet. Soweit sich die Anzeige auf ein Antragsdelikt bezieht, gewinnt der Anzeigenerstatter wieder Handlungsfreiheit, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint wird und auf den Privatklageweg verwiesen wird. 6. In der vorliegenden Sache wurde des öfteren verwiesen auf rechtliche Schritte, die ergriffen worden seien. Dabei kann es sich nur um zivilrechtliche Schritte handeln. Zivilrechtliche Schritte im vorliegenden Fall sind derzeit eigentlich nur denkbar, indem der Gegner auf Unterlassung bestimmter Tatsachenbehauptungen in Anspruch genommen wird. Dies war hier angeblich bereits mehrfach der Fall. Üblicherweise kommt es zu der Aufforderung bestimmte Behauptungen zu unterlassen bei Vermeidung der Verwirkung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Wird die Unterlassungserklärung nicht innerhalb der jeweils sehr kurz gesetzten Frist abgegeben, führt dies normalerweise dazu, daß vor dem zuständigen Gericht ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt wird. Der Antrag lautet es dem Gegner zu verbieten bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 500.000 DM oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten die beanstandeten Behauptungen zu unterlassen. Über derartige Anträge entscheidet das zuständige Gericht durch Beschluß oder nach angeordneter mündlicher Verhandlung durch Urteil. Nachdem bis jetzt keine Verhandlungstermine mitgeteilt worden sein sollen, auch Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sein konnten, nicht zugestellt worden sein sollen, kann dies nur bedeuten, daß entweder der Versuch unterblieben ist derartige Unterlassungsverfügungen zu beantragen oder, daß es eine Anzahl untauglicher Versuche gegeben hat eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Leider wird ja der Gegner nicht darüber informiert, ob es gegen ihn einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegeben hat, der bereits durch Beschluß, also ohne Beteiligung des Gegners zurückgewiesen wurde. Weiter kann und will ich die rechtliche Situation nicht erklären,
hoffe jedoch einige Mißverständisse ausgeräumt
zu haben. MfG |
von Ilias 20.12.00 22:25:52 3812396546 | |
@RA-HE
SO LEID ES MIR TUT ABER ANSCHEINEND KÖNNEN SIE NICHT LESEN !?! Herr oder Frau RA-HE ODER ABER : Sie gehören eben zu den Menschen, die zwanghaft überall
Ihren Ich zitiere Sie: Frage: Ilias (ohne m.f.g) |
von RA-HE 20.12.00 22:49:22 3812396739 | |
@ Ilias Sehr geehrter Herr Ilias! Ich danke Ihnen für die freundliche und sachliche Entgegnung. Ihnen ist es zu verdanken, daß dieser Thread auch tatsächlich sachlich geführt wird. Ohne freundliche Grüße würde ich mich nur verabschieden, wenn ich Frust hätte. Haben Sie Frust? Wenn solche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden sollen, ohne den Nachweis zu führen, die Cl-Aktien zu halten, sollten Sie entsprechende Anregungen an WO weitergeben. Mit besonders freundlichen Grüßen |
von kalupke 20.12.00 23:01:45 3812396817 | |
agent provocateur! |
von Ilias 20.12.00 23:11:41 3812396887 | |
@RA-HE
Sehr geehrter Herr RA-HE Nein, habe ich nicht, aber wieso fragen Sie Aber erklären Sie mir doch Bitte: WIESO schreiben Sie in diesen THREAD ? So leid es mir tut, aber normalerweise gebietet es mein
Sie handeln aber anders !!! Nun da Sie mich so nett mit Sehr geehrter Herr Ilias angesprochen haben, nehme ich dies (ohne m.f.g) selbstverständlich
m.f.g Ilias PS: |
von RA-HE 20.12.00 23:21:18 3812396946 | |
Sehr geehrter lieber Herr Ilias!
Ich habe mich geäußert, weil mich die Sache interessiert. Ist das verboten? Mit äußerst freundlichen Grüßen! Schlafen Sie gut! Morgen kommt noch ein schwerer Tag. Ich meine natürlich nur wegen der Weihnachtseinkäufe, für die Sie bis jetzt sicherlich noch keine Zeit gehabt haben konnten. Weiß Ihre Familie eigentlich über den Stand der Aktien Bescheid? RA-HE |
von RA-HE 20.12.00 23:30:10 3812397012 | |
Sehr geschätzter lieber Herr
Ilias! Ich werde mir morgen eine CL-Aktie kaufen, damit ich auch aus Ihrer Sicht weiter legitimiert bin mich hier zu äußern. Das ist ja mittlerweile ein billiges Vergnügen! MfG |
von Hajoseb 20.12.00 23:35:33 3812397059 | |
@RA-HE
Aber Bitte eine Kopie der Bankabrechnung hier reinstellen, als Beweis Mfg Hajoseb |
von RA-HE 20.12.00 23:43:53 3812397116 | |
@hajoseb Mein Banker schenkt sie mir, vor allem, weil es fast nichts kostet. Dafür habe ich auf einen Kalender verzichtet. MfG |
von Ilias 20.12.00 23:44:17 3812397123 | |
@RA-HE
Lieber Herr RA-HE, wäre es denn nicht besser gewesen, wenn das Thema Sie
schon so Generell kann ich natürlich nichts verbieten, das wissen
Sie doch Danke für Ihre Nachfrage, aber ich habe bereits einen
Großteil meiner Wie soll ich Ihre Bemerkung : m.f.g Ilias |
von RA-HE 20.12.00 23:51:31 3812397167 | |
Lieber Herr Ilias! Sie wollten, daß sich ein Jurist beteiligt, wenn auch nicht ich. Nachdem dieser Wunsch sich aber nicht erfüllt hat, habe ich ein paar Auskünfte gegeben, wie ich meine äußerst sachlich. Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Sie dürfen gerne meine Aussagen überprüfen lassen. MfG |
von ezet77 21.12.00 00:02:42 3812397218 | |
@RA-HE
Was heißt hier nicht zu nahe treten wollen. Das grenzt an Selbstbetrug, was Sie hier von sich geben. Die Andeutung mit der Familie war ja aussagekräftig
genug. |
von RA-HE 21.12.00 00:05:52 3812397239 | |
Sehr geehrte(r) ezet77! Leider verstehe ich nicht was Sie aussagen wollen. MfG |
von RA-HE 21.12.00 00:10:43 3812397263 | |
@ alle Das dauert immer so lange bis mir jemand antwortet. Ich werde mich jetzt zurückziehen. Gute Nacht MfG |
von Ilias 21.12.00 00:11:24 3812397267 | |
Tja Lieber Herr RA_HE,
das ist der springende Punkt eben nicht Sie. Zitat: Dieser Thread wurde ja auch erst Heute, den 20.12.00 eröffnet ! Wie wäre es eigentlich wenn Sie mir die Hintergründe
dieses m.f.g Ilias PS: |
von RA-HE 21.12.00 00:18:58 3812397305 | |
Sehr geehrter Herr Ilias! Ich nehme an Herr Teegen kann posten, wann er will. Wenn er Ihnen fehlt, werde ich versuchen ihn zu überreden sich wieder zu melden: |
von RA-HE 21.12.00 00:30:55 3812397357 | |
Sehr geehrter Herr Ilias! Reine Spekulation: para2bellum könnte Scientology angehören und will die CL-AG übernehmen, sobald es sich rentiert. Er ist technisch sehr versiert, sodaß es ihm schwerfällt gegen seine Überzeugung gegen Cargolifter zu argumentieren, was bei seinen Gesprächsbeiträgen imer wieder erkennbar ist. |
von Ilias 21.12.00 01:14:15 3812397491 | |
Sehr geehrter Herr RA-HE,
nein H. Teegen fehlt mir Nicht. Es ist nicht etwa so das
Ich wollte doch nur das Sie freundliche Grüße an Ihn ausrichten. Natürlich auch an para2bellum. Er kann sich übrigens
mal wieder m.f.g Ilias PS: |
von Ilias 21.12.00 01:18:47 3812397498 | |
Lieber Herr RA-HE,
hätte ich doch fast übersehen, ab welchen Kurs
würde sich m.f.g Ilias |
von Ilias 21.12.00 01:26:26 3812397515 | |
Lieber Herr RA-He,
sie sehen auch ich werde irgendwann müde, tja. Da Sie sehr phantasievoll sind, wer würde denn aus Ihrer
m.f.g Ilias |